| Durch die Leistungen nach den Nummern 5000
bis 5040 sind folgende zahnärztliche Leistungen
abgegolten: Präparieren des Zahnes oder Implantates,
Relationsbestimmung, Abformungen, Einproben,
provisorisches Eingliedern, festes Einfügen
der Krone, der Einlagefüllung, der Teilkrone o.a.,
Nachkontrolle und Korrekturen.
Zu den Kronen nach den Nummern 5000 bis 5040 gehören
Kronen (Voll-, Teil- und Teleskopkronen, sowie
Wurzelstiftkappen) jeder zahntechnischen Ausführung.
Zu den Leistungen nach den Nummern 5000 bis
5040 gehören Brücken- oder Prothesenanker mit
Verbindungselementen jeder Ausführung. |
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